Gegen das Geschäftsgeheimnis!

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Mai 2018

Gegen das Geschäftsgeheimnis!

Zur Gelegenheit der aktuellen Diskussionen, in Frankreich wie in Deutschland, über Gesetzentwürfe, die eine EU-Richtlinie von 2016 zu sogenannten "Geschäftsgeheimnissen" umsetzen und so den Schutz von Whistleblowern und die Informationsfreiheit gefährden sollen, veröffentlichen wir eine Stellungnahme unserer Genossin Arlette Laguiller zu diesem Thema, als sie Europaabgeordnete war.

Rede von Arlette Laguiller (Plenardebatten im Europäischen Parlament in Straßburg am 13. November 2000)

Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Marinho-Bericht wird mit Bedauern festgestellt, dass es für das Verbrechen keine Grenzen mehr gibt - sehr wohl aber für die Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Verbrecher zu verfolgen. Als wäre dies eine Überraschung! Denn Sie wollten ja ein Europa, in dem es allein darauf ankommt, die Grenzen für Kapital und Güter aufzuheben. Die Wege der schmutzigen Gelder sind auch die der anderen - wenn man überhaupt sagen kann, dass die Gelder aus den Geschäften bekannter und florierender Unternehmen weniger schmutzig sind als die Gelder des Cali-Kartells. Ich spreche von Korruptionsgeldern und den Profiten aus der Ausbeutung von Kindern der Dritten Welt.

Sie sind nicht wirklich in der Lage, Maßnahmen zu ergreifen, die das Waschen von schmutzigen Geldern verhindern könnten, denn dazu müsste man sich mit den großen Bank- und Finanzgruppen anlegen, denn sie waschen diese Gelder, indem sie sich hinter dem Bankgeheimnis verschanzen. Alle großen Banken gründen Tochterunternehmen in den Steuerparadiesen, und diese Paradiese gibt es nur, weil es Banken gibt, die sich ihrer bedienen. Sie tun das mit Unterstützung der Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Frankreich oder die Niederlande auf Saint-Martin, Großbritannien auf den Kanalinseln.

Wir sind hier die einzigen, die für Maßnahmen eintreten, die Geldwäsche wirklich verhindern, d. h. wir sind für die sofortige Aufhebung des Bankgeheimnisses, des Geschäftsgeheimnisses, wir sind für die Offenlegung der Geschäftsbücher sämtlicher Banken und Unternehmen sowie für das Recht aller Mitarbeiter dieser Unternehmen, für das Recht aller Verbraucher, sämtliche Kapitalbewegungen, die gegen die Interessen des Gemeinwesens gerichtet sind, öffentlich bekannt zu machen.